AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) Stand April 2021

Allgemeines
Das Sicherheitstraining wird nach den Qualitätsrichtlinien des avp – Institut für angewandte Verkehrspädagogik e.V.
und des Deutschen Verkehrssicherheitsrats e.V. (DVR) durchgeführt.

Teilnahmebedingungen für Trainings, Touren und Seminare
1. Gültige Fahrerlaubnis
Die Teilnahme ist nur Personen mit einer für das Trainingsfahrzeug gültigen Fahrerlaubnis gestattet.
Die Fahrerlaubnis ist vor Beginn der Veranstaltung, auf Verlangen, dem Veranstalter vorzulegen.

2. Eigenes Fahrzeug
Für das Sicherheitstraining nutzen die Teilnehmer ihre eigenen Fahrzeuge. Sind Halter und Teilnehmer
nicht identisch, hat der Fahrer eine schriftliche Einverständniserklärung des Halters zur Teilnahme am
Fahrsicherheitstraining vorzulegen.

3. Verkehrssicherheit
Der Teilnehmer ist für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs selbst verantwortlich. Eine Überprüfung
des Fahrzeugs durch den Veranstalter findet nicht statt. Das Trainingsfahrzeug muss zum
Straßenverkehr zugelassen und ordnungsgemäß versichert sein. Der Veranstalter kann bei
begründetem Anlass die Teilnahme an dem Sicherheitstraining untersagen.

4. Schutzkleidung
Bei einem Motorrad-SHT ist komplette Schutzkleidung zu tragen:
– Helm mit ECE-Prüfzeichen, ECE 22.05 und 22.06 (KEINE Braincaps, Jet-Helme ohne Kinnbügel oder Stahlhelme!)
– knöchelhohe Lederstiefel (ohne Schnüre! KEINE Turnschuhe! KEINE Halbschuhe!)
– Motorrad-Handschuhe (KEINE  Arbeits- oder Gartenhandschuhe!)
– Jacke und Hose mit Protektoren (KEINE Jeans, KEINE Jogginghose!)
Grundsätzlich findet das Training bei jedem Wetter statt (siehe auch Pkt. Kursabsage)
– es wird empfohlen dem Wetter angepaßte Bekleidung vorzuhalten (Regenbekleidung o.ä.)

5. Alkohol- und Drogenverbot
Während der Veranstaltung besteht absolutes Alkohol- und Drogenverbot. Muss ein Teilnehmer „die
Wahrnehmung verändernde“ Medikamente einnehmen, so informiert er den Kursleiter vor
Kursbeginn im persönlichem Gespräch.
Hat der Kursleiter den Verdacht auf Alkohol- oder Drogenkonsum, so kann er den Teilnehmer vom Kurs
ausschließen.

6. Diszipliniertes Verhalten
Der Teilnehmer hat sich während des Trainings, der Tour oder dem Seminar diszipliniert zu verhalten.
Den Anweisungen des Trainers ist unbedingt folge zu leisten.

Leistungen und Preise
Es gelten die jeweiligen Leistungen und Preise laut aktuellem Angebot sowie ausweislich der
übersandten Buchungsbestätigung und Rechnung.

Meldet sich eine komplette Gruppe mit min. 6 Personen an, so werden 10% Ermäßigung berechnet.

Die Mitnahme einer Begleitperson (bei MOT-SHT = Sozius) ist kostenpflichtig.

Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.

Erfrischungsgetränke und Snacks sind während des Veranstaltungszeitraumes vorhanden.

Bei Mehrtagesveranstaltungen sind die Kosten für An- und Abreise, Hotel, Speisen, Getränke und Benzinkosten nicht enthalten,
es sei denn, es wird ausdrücklich als Leistung beschrieben.

BG-Förderung
Einige Berufsgenossenschaften fördern das Sicherheitstraining finanziell, wenn es entsprechend der
Richtlinien des avp-Instituts und des DVR durchgeführt wird. Eine Übersicht der BG´s finden Sie hier.
Die Förderung muss i.d.R. vor Beginn des Trainings beantragt werden.
Am Trainingstag muss die BG-Teilnahmebestätigung vom Trainer abgezeichnet werden.

Versicherung und Haftung
Jeder Teilnehmer hat für den Veranstaltungstag eine gültige Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug,
welches er an diesem Tag bewegt, nachzuweisen. Ohne einen ausreichenden Versicherungsschutz ist
eine Teilnahme nicht gestattet.

Ein zusätzlicher Versicherungsschutz durch den Veranstalter besteht nicht.
Es obliegt dem Teilnehmer selbst ob eine private Unfallversicherung oder Reiseversicherung vorhanden ist.

Fahrzeuge mit „roten“ Nummernschildern sind nicht zum Kurs zugelassen.

Dem Teilnehmer ist bekannt, dass es sich bei dem Sicherheitstraining um eine Veranstaltung mit
erhöhtem Gefahrenpotenzial handelt. Die Teilnahme an einem Sicherheitstraining erfolgt daher auf
eigenes Risiko.

Der Veranstalter haftet nach Maßgabe gesetzlicher Bestimmungen für einen Schaden, soweit dem
Veranstalter, seinem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht lediglich leicht fahrlässiges
Verhalten nachzuweisen ist.

Sollten durch Teilnehmer Schäden entstehen, so sind diese umgehend dem Veranstalter zu melden.

Anmeldung, Vertragsabschluss
Die Anmeldung ist per Mail, Fax oder persönlich/fernmündlich möglich und verbindlich.
Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald der Veranstalter das Angebot schriftlich bestätigt.
Für alle Vertragsabschlüsse gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Der Teilnehmer erklärt sich mit der Erhebung und Verarbeitung von Daten im Rahmen der Buchung
und der jeweiligen Veranstaltung einverstanden.

Zahlungsbedingungen
Der Teilnehmerbeitrag ist per:
Überweisung an pyloni – Fahrzeugtraining, DE56 1101 0101 5083 2198 83 / SOBKDEB2XXX oder
paypal an pyloni@pyloni-training.de
unter Angabe von Name, Kursart, Kursdatum und ggf. Rechnungsnummer zu entrichten.
Die Zahlung muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung/Buchungsbestätigung erfolgen,
bei kurzfristigeren Buchungen ist die Zahlung am Veranstaltungstag in bar zu entrichten.

Ist die Zahlung für die jeweilige Veranstaltung bis zum Veranstaltungstag nicht beim Veranstalter eingegangen,
so ist eine Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen.

Stornobedingungen für Touren, Fahrtrainings, Seminare und Fortbildungen
Vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung kann der Kunde seine Teilnahme stornieren.
In diesem Falle kann der Veranstalter folgende Stornogebühren berechnen:
– Absage bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn: es fallen keine Stornogebühren an
– Absage 9.-1. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 50% des Kurspreises als Stornogebühr
– Absage am Veranstaltungstag: keine Erstattung = 100% des Kurspreises

Ist der Vertrag durch den Teilnehmer gekündigt, kann der Veranstalter den Platz durch einen
Wartelistenplatz neu füllen. Es ist aber möglich, einen Ersatzteilnehmer zu benennen.
Eine Pflicht zum Abschluss des Vertrages mit dem benannten Ersatzteilnehmer besteht jedoch nicht.

Bei Nichtteilnahme an einer Veranstaltung entsteht kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr.

Speziell für Touren und Fahrtrainings
Erscheint der Teilnehmer nach der Sicherheitsbelehrung, so ist eine Teilnahme ausgeschlossen.

Warteliste
Ist die zu buchende Veranstaltung schon ausgebucht, so besteht die Möglichkeit, sich auf die Warteliste setzen
zu lassen. Hierdurch entsteht jedoch kein Anspruch auf einen Kursplatz.

Sollte ein Kursplatz dementsprechend frei werden, so entscheidet die Reihenfolge der Warteliste über
die Platzvergabe. Entsprechend der Zahlungsbedingungen wird sodann die Kursgebühr erhoben.

Kursabsage / Kündigung durch Veranstalter / Ausschluß vom Training
Grundsätzlich findet das Training bei jedem Wetter statt.
Ist abzusehen, dass durch höhere Gewalt oder gesetzliche Regelungen ein Training
unmöglich wird/ist, so wird das Training entweder abgesagt und verlegt oder fällt ganz aus.

Kann ein Teilnehmer keinen Ausweichtermin wahrnehmen, wird der Teilnehmerbetrag erstattet.
Ein Schadensersatzanspruch wird hierdurch nicht begründet.

Der Veranstalter behält sich in folgenden Fällen vor, Teilnehmer vom Training auszuschließen:
– bei wiederholten groben Verstößen gegen die Anordnungen des Trainers oder die StVO, die geeignet
sind, den Teilnehmer selbst, andere Personen oder Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden.
– wenn der begründete Verdacht einer Fahruntüchtigkeit besteht, insbesondere durch Alkohol-,
Drogen- oder Medikamenteneinfluss.
Ein Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr besteht in diesen Fällen nicht.

Foto-, Ton- und Filmaufnahmen
Der Teilnehmer ist mit Vertragsabschluss einverstanden, dass ein Training in Ton-, Foto- und
Filmaufnahmen begleitet werden kann.
Diese Medien dürfen im Internet (insbesondere auf der Homepage www.pyloni-training.de) oder auch
zu Werbezwecken in Medien veröffentlicht werden.
Dieses Einverständnis kann jeder Zeit widerrufen werden.

Sonstiges
Der Gerichtsstand ist Plön.
Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Besondere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Durch seine Unterschrift auf der Anmeldung bzw. mit Anklicken des entsprechenden Kästchens auf
dem Online-Formular bestätigt der Teilnehmer, dass er die allgemeinen Geschäftsbedingungen zur
Kenntnis genommen hat und diese anerkennt.

Die AGB stehen auch zum download und nachlesen bereit.

Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder
werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der
unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung gilt diejenige Bestimmung als
vereinbart, die die Parteien vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit,
Undurchführbarkeit oder Lückenhaftigkeit bewusst gewesen wäre

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