Berufsgenossenschaften die Sicherheitstrainings bezuschussen
Jede Berufsgenossenschaft hat etwas andere Regeln für die Bezuschussung und Zulassung zu Fahrsicherheitstrainings.
Die Bezuschussung muß i.d.R. spätestens vier Wochen vor Teilnahme am Training bei der jeweiligen BG beantragt werden. Entsprechende Informationen finden Sie hier…