Allgemeine Geschäftsbegingungen (AGB)
von
pyloni-Training und pyloni-Schulung
für
alle Seminare, Trainings, Coachings und Touren

A. Allgemeines für alle Seminare, Trainings, Coachings und Touren
B. Spezielles für alle Fahrtrainings
C. Sonstiges

A. Allgemeines für alle Seminare, Trainings, Coachings und Touren (im folgenden „Veranstaltung“ genannt)

Anmeldung und Vertragsschluss
Die Anmeldung ist per Buchungsportal, Mail, Fax oder persönlich/fernmündlich möglich und verbindlich.
Der Vertrag ist geschlossen sobald der Veranstalter das Angebot schriftlich oder per Mail bestätigt.
Für alle Vertragsabschlüsse gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Der Teilnehmer erklärt sich mit der Erhebung und Verarbeitung seiner Daten im Rahmen der Buchung und der jeweiligen Veranstaltung einverstanden.

Leistung und Preise
Es gelten die jeweiligen Leistungen und Preise laut aktuellem Angebot sowie ausweislich der übersandten Buchungsbestätigung und Rechnung.

Gruppenpreise können separat erfragt werden.

Bei allen Veranstaltungen sind die Kosten für An- und Abreise, Hotel, Speisen, Getränke und Kraftstoffe nicht enthalten, es sei denn, es wird ausdrücklich als Leistung beschrieben.

Zahlungsbedingungen
Der Teilnehmerbetrag kann über folgende Wege entrichtet werden:
Banküberweisung               pyloni Schulung und Training / DE53 1001 8000 0348 0707 91 / FNOMDEB2
paypal                                 pyloni@pyloni-training.de

In beiden Fällen sind zwingend Name, Kursart, Kursdatum und ggf. Rechnungsnummer zu vermerken.

Die Zahlung muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung/Buchungsbestätigung erfolgen, es sei denn, es wurde schriftlich etwas Abweichendes vereinbart.
Bei kurzfristigen Buchungen ist die Zahlung direkt am Veranstaltungstag zu entrichten.

Ist die Zahlung für die jeweilige Veranstaltung bis zum Veranstaltungstag nicht beim Veranstalter eingegangen, so ist eine Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen.

Stornobedingungen
Vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung kann der Kunde seine Teilnahme stornieren.
In diesem Fall kann der Veranstalter folgende Stornogebühren berechnen:
– Absage bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn:          es fallen keine Stornogebühren an
– Absage 9.-1. Tag vor Veranstaltungsbeginn:              es fallen 50% des Kurspreises als Stornogebühr an
– Absage am Veranstaltungstag:                                   es fallen 100% des Kurspreises als Stornogebühr an

Ist der Vertrag durch den Teilnehmer gekündigt, kann der Veranstalter den Platz durch einen Wartelistenplatz neu füllen. Es ist aber auch möglich einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Eine Pflicht zum Abschluss des Vertrages mit dem benannten Ersatzteilnehmer besteht jedoch nicht.

Bei Nichtteilnahme an einer Veranstaltung entsteht kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr.

Speziell für Fahrtrainings und Touren
Erscheint der Teilnehmer nach der Sicherheitsbelehrung, so ist eine Teilnahme ausgeschlossen!

Warteliste
Ist die gewünschte Veranstaltung schon ausgebucht, so besteht die Möglichkeit, sich auf die Warteliste setzen zu lassen. Hierdurch entsteht jedoch kein Anspruch auf einen Kursplatz.

Sollte ein Kursplatz dementsprechend frei werden, so entscheidet die Reihenfolge der Warteliste über die Platzvergabe. Entsprechend der Zahlungsbedingungen wird sodann die Kursgebühr erhoben.

Kursabsage / Kündigung durch den Veranstalter
Grundsätzlich findet eine Veranstaltung bei jedem Wetter statt.
Ist aber abzusehen, dass durch höhere Gewalt oder gesetzliche Regelungen eine Veranstaltung unmöglich wird/ist, so wird die Veranstaltung entweder abgesagt und verlegt oder fällt ganz aus.

Kann ein Teilnehmer keinen Ausweichtermin wahrnehmen, wird der Teilnehmerbetrag erstattet.
Ein Schadenersatzanspruch wird hierdurch nicht begründet.

Alkohol, Drogen, Verhalten
Während der Veranstaltung besteht Alkohol- und Drogenverbot. Muss ein Teilnehmer „die Wahrnehmung verändernde“ Medikamente einnehmen oder liegt eine Erkrankung mit einem erhöhten Beobachtungspotenzial vor, so informiert er den Kursleiter vor Kursbeginn im persönlichen Gespräch.

Hat der Kursleiter den Verdacht auf Alkohol- oder Drogenkonsum und wird dieser bestätigt, so kann er den Teilnehmer von der Veranstaltung ausschließen.

Der Teilnehmer hat sich während der Veranstaltung diszipliniert und respektvoll den anderen Teilnehmern und des Kursleiters gegenüber zu verhalten. Der Kursleiter kann nach wiederholter Ansprache zur Mäßigung den Teilnehmer von der Veranstaltung ausschließen.

Ein Anspruch, bei Ausschluss von der Veranstaltung, auf Rückzahlung der Kursgebühr besteht in diesen Fällen nicht.

Foto-, Ton- und Filmaufnahmen
Der Teilnehmer ist mit Vertragsabschluss einverstanden, dass eine Veranstaltung in Ton-, Foto- und Filmaufnahmen begleitet werden kann.
Diese Medien dürfen im Internet (insbesondere auf den pyloni-Hompages) oder auch zu Unterrichts- oder Werbezwecken genutzt und veröffentlicht werden. Private, durch den Teilnehmer aufgenommene Medien, fallen nicht in unseren Verantwortungsbereich.

B. Spezielles für alle Fahrtrainings und Touren

Allgemeines
Das Sicherheitstraining wird nach den Qualitätsrichtlinien des AVP – Institut für angewandte Verkehrspädagogik e.V. und des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V. (DVR) durchgeführt.

BG-Förderung
Einige Berufsgenossenschaften fördern das Sicherheitstraining finanziell, wenn es entsprechend der Richtlinien des AVP-Instituts und des DVR durchgeführt wird. Eine Übersicht der BG´s finden Sie hier.

Teilnahmebedingungen
Gültige Fahrerlaubnis
Die Teilnahme ist nur Personen mit einer für das Trainingsfahrzeug gültigen Fahrerlaubnis gestattet.
Die Fahrerlaubnis ist auf Verlangen dem Veranstalter vorzulegen.

Eigenes Fahrzeug
Für das Fahrtraining nutzt der Teilnehmer das eigene Fahrzeug.
Sind Halter und Teilnehmer nicht identisch, hat der Fahrer eine schriftliche Einverständniserklärung des Halters zur Teilnahme am Fahrsicherheitstraining vorzulegen.

Verkehrssicherheit
Der Teilnehmer ist für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges selbst verantwortlich.
Eine Überprüfung des Fahrzeuges durch den Veranstalter findet nicht statt. Das Trainingsfahrzeug muss zum Straßenverkehr zugelassen und ordnungsgemäß versichert sein. Der Veranstalter kann bei begründetem Anlass die Teilnahme am Fahrtraining untersagen.

Schutzkleidung zum Motorradtraining, -seminaren und -touren
Bei einem Motorrad-Sicherheitstraining ist komplette Motorradschutzkleidung zu tragen:
– Helm mit ECE-Prüfzeichen, ECE 22.05 und 22.06 (KEINE Braincaps, Jethelme ohne Kinnbügel oder Stahlhelm!)
– knöchelhohe Motorradstiefel (ohne Schnüre! KEINE Turnschuhe! KEINE Halbschuhe!)
– Motorradhandschuhe (KEINE Arbeits- oder Gartenhandschuhe!)
– Jacke und Hose mit Protektoren (KEINE Jeans, KEINE Jogginghose!)
Grundsätzlich findet das Training bei jedem Wetter statt (siehe auch Pkt. Kursabsage)
– es wird empfohlen dem Wetter angepasste Bekleidung vorzuhalten (Regenbekleidung o.ä.)

Teilnahmeausschluss
Der Veranstalter behält sich in folgenden Fällen vor, Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen:
– wenn die o.g. Teilnahmebedingungen nicht erfüllt sind
– bei wiederholten groben Verstößen gegen die Anordnungen des Kursleiters oder der StVO, die geeignet sind, den
  Teilnehmer selbst, andere Personen oder Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden.
– wenn der begründete Verdacht einer Fahruntüchtigkeit besteht, insbesondere durch Alkohol-, Drogen- oder
  Medikamenteneinfluss.
– der Teilnehmer respektvolles und sittliches Verhalten gegenüber anderen Teilnehmern oder dem Kursleiter
  vermissen lässt.

Ein Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr besteht in diesen Fällen nicht.

Versicherung und Haftung
Jeder Teilnehmer hat für den Veranstaltungstag eine gültige Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug, welches er an diesem Tag bewegt, nachzuweisen. Ohne einen ausreichenden Versicherungsschutz ist eine Teilnahme nicht gestattet.

Ein zusätzlicher Versicherungsschutz durch den Veranstalter besteht nicht.
Es obliegt jedem Teilnehmer selber ob eine private Unfall-, Reise- oder Seminarversicherung vorhanden ist.

Fahrzeuge mit „rotem“ Kennzeichen sind nicht zum Kurs zugelassen.

Dem Teilnehmer ist bekannt, dass es sich bei einem Sicherheitstraining um eine Veranstaltung mit erhöhtem Gefahrenpotential handelt. Die Teilnahme an einem Sicherheitstraining erfolgt daher auf eigenes Risiko.
Der Teilnehmer hat den Haftungsausschluss (und ggf. Hinweise des Kursleiters) zur Kenntnis genommen und bestätigt diesen vor Kursbeginn.

Der Veranstalter haftet nach Maßgabe gesetzlicher Bestimmungen für einen Schaden, soweit dem Veranstalter, seinem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht lediglich leicht fahrlässiges Verhalten nachzuweisen ist.

Sollten durch Teilnehmer Schäden entstehen, so sind diese umgehend dem Veranstalter zu mitzuteilen.

Weiteres
– die Mitnahme einer Begleitperson ist kostenpflichtig
– die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet

C. Sonstiges

Der Gerichtsstand ist Plön.
Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Besondere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Durch seine Unterschrift auf der Anmeldung bzw. durch Anklicken des entsprechenden Kästchens auf dem Online-Formular bestätigt der Teilnehmer, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (und je nach Kursart auch den Haftungsausschluss) zur Kenntnis genommen hat und anerkennt.

Die AGB und der Haftungsausschluss stehen auch zum Download und Nachlesen bereit.

Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die die Parteien vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lückenhaftigkeit bewusst gewesen wäre.

Stand April 2021

© 2006 – 2025 by pyloni